Die Zufahrt zum Schulparkplatz ist nur mit einer personalisierten Berechtigungskarte möglich. 

Da wir wesentlich weniger Plätze als Interessenten haben, müssen wir unter den Anträgen eine Auswahl treffen. 

Die Kriterien hierfür sind z. B. ein Kind, das regelmäßig vor dem Unterrichtsbeginn zur Kita oder in die Schule gebracht werden muss oder sonstige triftige Gründe (wie z.B.  körperliche Einschränkungen). Ein Nachweis ist in jedem Fall erforderlich!  Der Antrag muss bis spätestens 22.09.2023 durch Ausfüllen und absenden dieses Fragebogens gestellt werden. Schüler*innen, die aus dem letzten Schuljahr (2022/2023) noch über einen Parkchip verfügen, sind verpflichtet an der Umfrage teilzunehmen (= Antragsstellung) oder müssen den Chip unverzüglich im Sekretariat abgeben. Wer nicht an dieser Umfrage teilnimmt und damit keinen Antrag stellt, ist vom Auswahlverfahren automatisch ausgeschlossen. Falschangaben führen zum Ausschluss aus dem Antragsverfahren. Sollten sich Falschangaben zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, werden die Chips sofort eingezogen und die Kaution als Bearbeitungsgebühr einbehalten.

Wichtig:

Die Schule ist nicht verpflichtet, Schüler*innen Parkplätze zur Verfügung zu stellen. 
Wir möchten Sie daher unbedingt darauf hinweisen, dass die BS2RO normalerweise sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist. 
Zusätzlich gibt es ab diesem Schuljahr die Möglichkeit eines günstigeren D-Tickets für Berufsschüler*innen.

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Kontakt

Berufsschule II Rosenheim | Wittelsbacherstr. 16 A | 83022 Rosenheim | Tel.: 08031 2168-0 | Fax: 08031 2168-49 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!