Neue Anforderungen im Gesundheitswesen
Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen ist ein junger Ausbildungsberuf. Bis Ende des 20. Jahrhunderts nahmen in den Verwaltungen von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Rettungsdiensten oder Verbänden der freien Wohlfahrtspflege meist Sozialversicherungsfachangestellte, Kaufleute für Bürokommunikation oder andere kaufmännische Fachkräfte die kaufmännisch-verwaltenden Aufgaben wahr. Ihr Nachwuchspersonal schulten die Institutionen und Betriebe des Gesundheitswesens vor allem in Eigenregie über Training on the Job begleitet von Weiterbildungen. Eine breit angelegte Grundausbildung mit anschließender beruflicher Fachbildung fand nicht statt - vergleichbare und anerkannte Berufsabschlüsse gab es nicht.

Durch die Veränderungen im Gesundheitswesen der letzten Jahrzehnte stieg der Bedarf an qualifizierten Kaufleuten für die mittlere und Assistenz-Ebene bei den Dienstleistungsunternehmen des Gesundheits- und Pflegesektors, die den fachlichen Überschneidungen gerecht werden können. Dadurch wurde ein eigenständiger kaufmännischer Ausbildungsberuf im Bereich des Gesundheitswesens notwendig, der Qualifikationen aus dem kaufmännischen und dem gesundheitsspezifischen Bereich kombiniert.

Ausbildungsberuf seit 2001
Im Jahr 2001 erhielt der neue Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen eine Ausbildungsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und wurde staatlich anerkannt. Während der 3-jährigen dualen Ausbildung werden Kaufleute im Gesundheitswesen im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule ausgebildet. Der Berufsschulunterricht findet in Blockform statt.

Überwiegend absolvieren Auszubildende ihre Ausbildung im Gesundheitswesen oder bei Versicherungen, z.B. in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen oder bei Krankenversicherungen. Meist sind sie in Büro- und Verkaufsräumen tätig, gelegentlich auch in Lagerräumen oder Archiven, z.B. zur Ablage von Sachvorgängen.

Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.

Die Betriebe stellen überwiegend angehende Kaufleute im Gesundheitswesen mit Hochschulreife ein. Im Jahr 2012 gab es 1.545 Ausbildungsanfänger/innen: 58 Prozent der angehenden Kaufleute im Gesundheitswesen verfügten über die Hochschulreife, 34 Prozent über einen mittleren Bildungsabschluss . Den Hauptschulabschluss besaßen sechs Prozent, zwei Prozent konnten keinen Hauptschulabschluss vorweisen.
(Quelle: Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung.)


Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:

  • wie man Betriebssystem, Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwendet
  • wie man Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzt
  • wie man Aufgaben im Team plant und bearbeitet
  • welche Steuern, Gebühren und Beträge es gibt und wie man diese im Rechnungswesen berücksichtigt
  • wie man Kosten ermittelt, erfasst und überwacht
  • welche Entgeltarten es gibt und was bei der Entgeltabrechnung zu beachten ist
  • welche Regeln es für kundenorientiertes Verhalten gibt
  • wie man bei der Marktbeobachtung Preise, Leistungen und Konditionen von Wettbewerbern vergleicht
  • was die Aufgaben, Organisation und rechtlichen Grundlagen des Gesundheitswesens sind und welche Stellung dieses innerhalb des Systems sozialer Sicherung einnimmt
  • wie man medizinische Informationen nach betrieblichen Vorgaben erfasst, auswertet und archiviert

 

Während des 2. Ausbildungsjahres wird den Auszubildenden u.a. vermittelt:

  • wie man Einflüsse von Zielgruppen und Anbietern ergänzender Dienstleistungen bei der betrieblichen Leistungsbereitstellung berücksichtigt
  • wie man Kundenkontakte nutzt und pflegt
  • wie man betriebliche Marketingkonzepte entwickelt und umsetzt und dabei Medien einsetzt
  • wie man Dienstleistungen anbietet, Kunden berät und Verträge abschließt
  • welche rechtlichen Vorschriften, insbesondere Wettbewerbsbeschränkungen, Verbote und standesrechtliche Einschränkungen zu berücksichtigen sind
  • welche Zusammenhänge es zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit gibt und welche Auswirkungen diese auf das Betriebsergebnis haben
  • wie man Ausschreibungen vorbereitet, Angebote einholt und Informationen von Anbietern unter fachlichen Gesichtspunkten auswählt
  • wie man Leistungen bewertet und verrechnet
  • welche Finanzierungs- und Vergütungsarten es im Gesundheitswesen gibt und worin diese sich in den einzelnen Versorgungsbereichen unterscheiden
  • wie man die Logistik des Materialeinsatzes innerhalb des Betriebes - insbesondere Heil- und Hilfsmittel sowie Arzneimittel - plant, organisiert und dokumentiert

 

Im 3. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden:

  • wie man Gebührenordnungen und Entgeltformen betriebsbezogen anwendet und zweckgebundene Finanzmittel einsetzt
  • wie man Systeme und Verfahren zur Preisbildung im Gesundheitswesen anwendet
  • wie man Abrechnungen durchführt, prüft, weiterleitet und auswertet und dabei Schnittstellen zu anderen Bereichen des Betriebs beachtet
  • wie man Informations-, Beratungs- und Verkaufsgespräche plant, durchführt und nachbereitet
  • wie man den Bedarf an ergänzenden Dienstleistungen und Produkten ermittelt
  • wie man Prozess- und Erfolgskontrollen vornimmt und Korrekturmaßnahmen ergreift
  • was bei der Anwendung von betrieblichen Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumenten besonders zu beachten ist
  • wie man Finanz- und Liquidierungspläne erstellt
  • wie man Maßnahmen des Qualitätsmanagements im Betrieb anwendet und deren Einhaltung überprüft

 

Während der gesamten Ausbildungszeit wird den Auszubildenden vermittelt:

  • welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen
  • wie der Ausbildungsbetrieb organisiert ist
  • wie die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften angewendet werden

 

In der Berufsschule sind folgende Lernfelder Gegenstand des theoretischen Unterrichts:

  • den Betrieb erkunden und darstellen
  • die Berufsausbildung selbstverantwortlich mitgestalten
  • Geschäftsprozesse erfassen und auswerten
  • Märkte analysieren und Marketinginstrumente anwenden
  • Dienstleistungen und Güter beschaffen und verwalten
  • Dienstleistungen anbieten
  • Dienstleistungen dokumentieren
  • Dienstleistungen abrechnen
  • Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern
  • Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen
  • Investitionen finanzieren

Zum detaillierten Lehrplan für diesen Ausbildungsberuf gelangen Sie hier.

Kontakt

Berufsschule II Rosenheim | Wittelsbacherstr. 16 A | 83022 Rosenheim | Tel.: 08031 2168-0 | Fax: 08031 2168-49 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!