Abschlussprüfung Verkäufer
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- Zuletzt aktualisiert: 09. November 2021
Verkäufer/innen müssen, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, an einer Zwischenprüfung teilnehmen. Diese findet in der Regel zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres statt und dauert 90 Minuten.
Die Abschlussprüfung zum Verkäufer erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan und Berufsschulunterricht vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten. Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird die Abschlussprüfung zum Verkäufer abgelegt. Diese besteht aus drei schriftlichen Teilen und einem mündlichen Fachgespräch.
Das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung setzt sich wie folgt zusammen:
Prüfungsbereiche |
Prüfungszeit |
Prüfungsverfahren |
Anteil am Gesamtergebnis |
Verkauf und Werbemaßnahmen |
90 Minuten |
Ungebunden |
25% |
Warenwirtschaft und Kalkulation |
60 Minuten |
Gebunden (maschinell auswertbar) |
15% |
Wirtschafts- und Sozialkunde |
60 Minuten |
Gebunden (maschinell auswertbar) |
10% |
Fachgespräch in der Wahlqualifikation |
20 Minuten (+ 15 Minuten Vorbereitungszeit) |
Mündliche Prüfung |
50% |
Bei dem Prüfungsthema Verkauf und Werbemaßnahmen geht es um den Umgang mit Kunden sowie um Grundlagen von Beratung und Verkauf. Weitere Schwerpunkte sind Information und Kommunikation, Warensortiment, Servicebereich und Kasse sowie Marketinggrundlagen.
Bei dem Prüfungsteil Warenwirtschaft und Kalkulation sollten Sie mit den verschiedenen Arten der Kalkulationen, den Grundlagen des Rechnungswesens und der Warenwirtschaft vertraut sein. Unter anderem können die Prüfungsfragen in diesem Teil aus der Ermittlung des Verkaufspreises, der Kassenabrechnungen oder Fragen zur Gewinn- und Verlustrechnung sein.
Wirtschafts- und Sozialkunde beinhaltet viele Themen zu Wirtschaft, Recht und Zusammenarbeit. Inhalte sind Grundlagen des Wirtschaftens und des Rechts sowie menschliche Arbeit im Betrieb.
Ca. 4 Wochen nach der schriftlichen Prüfung können die Auszubildenden ihre vorläufigen Ergebnisse mit Ihrer Azubi-Identnummer und Ihrem Zugangsschlüssel abrufen. Die beiden Nummern befinden sich auf der Einladung zur schriftlichen Prüfung.
Die mündliche Prüfung
Nach der schriftlichen Prüfung ist der zweite Prüfungsteil das fallbezogene Fachgespräch. Zu diesem werden Sie in der Regel 6 bis 8 Wochen nach der schriftlichen Prüfung eingeladen. Das fallbezogene Fachgespräch bezieht sich auf die bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung gewählte Wahlqualifikation sowie eine der gewählten Warengruppen und dauert in etwa 20 Minuten. Nach der Prüfung berät sich der Prüfungsausschuss und teilt im Anschluss mit, ob die Abschlussprüfung bestanden oder nicht bestanden wurde.
Um die Abschlussprüfung zum Verkäufer zu bestehen, müssen Sie:
- im fallbezogenen Fachgespräch mindestens die Note 4 erreichen (50 %)
- in mindestens zwei der schriftlichen Prüfungen dürfen Sie nicht schlechter als die Note 4 (50 %) sein
- die Gesamtnote darf nicht schlechter als die Note 4 (50 %) sein
Die Abschlussprüfung ist nicht bestanden, wenn:
- ein Prüfungsteil mit Note 6 (kleiner 30 %) abgeschlossen wurde.
Sollten Sie zwei schriftliche Prüfungsteile mit Note 5 abgeschlossen haben, so gibt es die Möglichkeit der mündlichen Ergänzungsprüfung. Diese wird direkt im Anschluss an das fallbezogene Fachgespräch durchgeführt.
Auf der Homepage der IHK München/Oberbayern finden Sie weitergehende Informationen zu den Zwischen- und Abschlussprüfungen..