A. Alte Prüfungsordnung

Das Berufsbildungsgesetz schreibt im Ausbildungsberuf "Automobilkaufmann/-kauffrau" eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung vor.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung findet nach der Hälfte der Ausbildungsdauer statt und prüft den Kenntnisstand der Auszubildenden, den diese bis zu diesem Ausbildungszeitpunkt erworben haben müssten.
Das Ergebnis der Zwischenprüfung fließt nicht in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein.

 

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung wird von der IHK bzw. von der HWK durchgeführt.
Prüfungsfächer
•    Vertriebs- und Serviceleistungen (beinhaltet die Fächer: RWC, Vertrieb, Service und Auftragsabwicklung, Kfz-Technik)
•    Finanzdienstleistungen
•    Wirtschafts- und Sozialkunde (beinhaltet die Fächer AWL und Sozialkunde)
•    Mündlich/Praktische Übungen

 

Vorzeitige Zulassung

Sie können als Auszubildender vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn Ausbildungsbetrieb und Berufsschule Ihnen überdurchschnittliche Leistungen bescheinigen (IHK-Antrag auf vorzeitige Zulassung).
Wenn sie die Berufsabschlussprüfung nicht bestehen, können sie ihre Ausbildung verlängern. Aber nur, wenn sie dies auch bei der zuständigen Stelle beantragen (IHK-Antrag zur Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses).


Nichtbestehen

Wenn sie die Berufsabschlussprüfung nicht bestehen, können sie ihre Ausbildung verlängern. Aber nur, wenn sie dies auch bei der zuständigen Stelle beantragen (IHK-Antrag zur Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses).

 

B. Neue Prüfungsordnung seit 01.08.2017

Neu ist die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf. Auf der Basis der neuen Ausbildungsverordnung wurden von den IHKs in den zuständigen Gremien der AkA die Eckwerte für die Durchführung der gestreckten Abschlussprüfung und für die Prüfungsorganisation festgelegt. Die schriftliche Aufgabenerstellung für Teil 1 und Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung erfolgt zentral durch die AkA.

 

  • Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Prüfungsbereich Prüfungszeit                                 
Prüfungsverfahren                          
Punkte
Warenwirtschafts- und
Werkstattprozesse                        
90 Minuten Gebunden und ungebunden
(maschinell auswertbar)

   100 

Prüfungsinhalte:

Gemäß § 8 AutoKflAusbV die in der Ausbildungsverordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der ersten 15 Monate sowie der im Berufsschulunterricht zu vermittelnde Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Inhalten entspricht.

Zeitpunkt laut AO:              

Soll zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden

Prüfungstermine:  

Abschlussprüfung Sommer/Winter: Erster Prüfungstag – 08:00 Uhr bis 09:30 Uhr

 

  • Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Prüfungsbereich Prüfungszeit
Prüfungsverfahren Punkte
Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen 90 Minuten Ungebunden 100
Kaufmännische Unterstützungsprozesse 90 Minuten Ungebunden 100
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten Gebunden und ungebunden (maschinell auswertbar) 100
       

Prüfungsinhalte:

Gemäß § 10 AutoKflAusbV die in der Ausbildungsverordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der im Berufsschulunterricht zu vermittelnde Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Inhalten entspricht.

Prüfungstage:

1

Prüfungstermine:

Abschlussprüfung Sommer/Winter: Zweiter Prüfungstag – Beginn (analog Kfm. f. Versicherungen und Finanzen) um 10:15 Uhr (zweimal 90 Minuten ungebundene Prüfungsbereiche); Pause; 14:00 Uhr Beginn Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten gebunden und ungebunden (maschinell auswertbar)).

Gesamtprüfungszeit der schriftlichen Prüfungsbereiche:

240 Minuten
(Der Prüfungsbereich „Kundendienstprozesse“ wird mündlich im Rahmen eines fallbezogenen Fachgesprächs geprüft)

 

Vorzeitige Zulassung und Nichtbestehen

Sie können als Auszubildender vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn Ausbildungsbetrieb und Berufsschule Ihnen überdurchschnittliche Leistungen bescheinigen.

Wenn sie die Berufsabschlussprüfung nicht bestehen, können sie ihre Ausbildung verlängern. Aber nur, wenn sie dies auch bei der zuständigen Stelle beantragen.

 

Auf der Homepage der IHK München/Oberbayern finden Sie weitergehende Informationen zu den Zwischen- und Abschlussprüfungen.

Kontakt

Berufsschule II Rosenheim | Wittelsbacherstr. 16 A | 83022 Rosenheim | Tel.: 08031 2168-0 | Fax: 08031 2168-49 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!