Häufig gestellte Fragen (FAQs)
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- Zuletzt aktualisiert: 30. Oktober 2021
KANN ICH EINEN SCHULTAGEWUNSCH ANMELDEN?
Ja, bis zum Stichtag per E-Mail. Näheres über die Vorgehensweise erfahren Sie unter „Berufsschultage MF/ZF“.
WANN HAT MEINE AUSZUBILDENDE IHRE AUSBILDUNG BEENDET?
Die Ausbildung endet mit dem Tag, an dem der Prüfungsausschuss die Bescheinigung über das Bestehen der Abschlussprüfung aushändigt. Dies geschieht am letzten Tag der Prüfung. Der letzte Tag ist in der Regel der Tag der praktischen Abschlussprüfung. Sollte eine mündliche Ergänzungsprüfung nötig sein, endet die Ausbildung nach dieser.
Die Prüfungen sind stets ca. Mitte Juli abgeschlossen.
WOHER BEZIEHEN DIE AUSZUBILDENDEN IHREN AUSBILDUNGSNACHWEIS?
Die Ärztekammer schickt den Ausbildungsnachweis mit den übrigen Unterlagen an die Ausbildungspraxis.
WELCHE AUFGABEN HAT DIE PRAXIS IM ZUSAMMENHANG MIT DEM BERICHTSHEFT?
Die Ausbildungsverordnung für Medizinische Fachangestellte verlangt in § 7 (Schriftlicher Ausbildungsnachweis) „Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben den schriftlichen Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen.“