Neue Anforderungen im Gesundheitswesen
Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen ist ein junger Ausbildungsberuf. Bis Ende des 20. Jahrhunderts nahmen in den Verwaltungen von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Rettungsdiensten oder Verbänden der freien Wohlfahrtspflege meist Sozialversicherungsfachangestellte, Kaufleute für Bürokommunikation oder andere kaufmännische Fachkräfte die kaufmännisch-verwaltenden Aufgaben wahr. Ihr Nachwuchspersonal schulten die Institutionen und Betriebe des Gesundheitswesens vor allem in Eigenregie über Training on the Job begleitet von Weiterbildungen. Eine breit angelegte Grundausbildung mit anschließender beruflicher Fachbildung fand nicht statt - vergleichbare und anerkannte Berufsabschlüsse gab es nicht.

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Kaufleute im Gesundheitswesen planen bzw. organisieren Geschäfts- und Leistungsprozesse, entwickeln Dienstleistungsangebote und übernehmen Aufgaben im Qualitätsmanagement oder Marketing.

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Ausbildungsabschluss

Die Abschlussprüfung in diesem anerkannten Ausbildungsberuf wird auf der Grundlage der "Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft" durchgeführt. Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt.

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Kontakt

Berufsschule II Rosenheim | Wittelsbacherstr. 16 A | 83022 Rosenheim | Tel.: 08031 2168-0 | Fax: 08031 2168-49 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!